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Finanzieller Freiraum im Studium

Der nächste Urlaub steht an, dein bester Freund hat bald Geburtstag, wofür du noch ein cooles Geschenk brauchst... Und dann sind da noch diese hohen Studienkosten, die du zahlen musst. Wie kriegt man denn das alles unter einen Hut? Mit einem Bildungskredit deiner Sparkasse Pforzheim Calw oder einem Studienkredit der KfW-Bank! Damit musst du dir in Zukunft keine Sorgen mehr um deine Studienkosten machen. Vielleicht bist du auch BAföG-berechtigt? Informiere dich jetzt!

Sparkassen-Bildungskredit

Du bist Kundin oder Kunde der Sparkasse Pforzheim Calw oder wohnst und studierst in der Region? Dann kommt für dich evtl. der Bildungskredit der Sparkasse Pforzheim Calw in Frage. Dies ist ein Kreditbetrag mit einer monatlichen Auszahlung. Je nach Wunsch, Bedarf und Voraussetzung zwischen 5.000 € und 35.000 €!

KfW-Studienkredit

Du bist 18 - 44 Jahre alt, hast die deutsche Staatsangehörigkeit, studierst an einer staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland oder besitzt eine Immatrikulation für ein Vollzeit- oder Teilzeitstudium? Mit dem Tilgungsrechner kannst du deinen Bedarf ausrechnen und dir zwischen 100 € und 650 € pro Monat auszahlen lassen!

Bei der Entscheidung, welche Variante am besten zu dir passt, hilft dir gerne das Team der Finanzberatung Studierende! Vereinbare einfach einen Termin.

BAföG – Geld für Studierende und Schüler/innen

Du studierst oder holst dein Abi nach? Dann hast du vielleicht Anspruch auf eine Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG).

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz ermöglicht Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Ausbildung nach ihren Wünschen, wenn sie selbst und ihre Familie diese nicht finanzieren können. Mit der Abkürzung BAföG wird nicht nur das Gesetz bezeichnet, sondern auch die Förderung selbst.

  • (Geplante) Teilnahme an einem Vollzeit-Studium oder einer weiterführenden schulischen Ausbildung
  • Nachweis der Eignung für das Studium oder die weiterführende schulische Ausbildung (zum Beispiel die Allgemeine Hochschulreife)
  • Nicht ausreichende finanzielle Mittel, um die Kosten während der Ausbildungszeit zu decken (auch nicht bei Eltern oder Ehepartnern)
  • Beginn des Studiums oder der weiterführenden schulischen Ausbildung vor dem 45. Geburtstag (beim Master zählt der 35. Geburtstag)
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Ausländer mit Bleibeperspektive (Achtung: einige Ausnahmen)
  • Leistungsnachweise

Das hängt von deinem BAföG-Bedarfssatz ab. Das Amt für Ausbildungsförderung berechnet diesen für dich. Danach wird dein anrechenbares Einkommen und Vermögen abgezogen, gleiches gilt für das anrechenbare Einkommen und Vermögen von Ehepartnern und Eltern. Das Ergebnis ist dein BAföG-Förderungsbetrag. Studierende ohne Kind können monatlich beispielsweise maximal 934 Euro erhalten. Weitere Infos und einen BAföG-Rechner findest du hier.

Bitte beachte: Eine exakte Aussage darüber, ob und mit welcher Summe du nach dem BAföG gefördert wirst, kann nur das zuständige Amt für Ausbildungsförderung nach einer sorgfältigen Prüfung deiner Voraussetzungen treffen.